Friedensrichteramt

Der Friedensrichter ist in der 1. Instanz für folgende Zivilstreitigkeiten zuständig: Forderungen, Eigentumsrechte, Vaterschaftsklagen, Klagen auf Ungültigkeitserklärung oder Herabsetzung von Erbschaften, Streitigkeiten über Grundeigentum oder Rechte an Liegenschaften sowie Herausgabe und Teilung von Erbschaften.

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Friedensrichteramt
Badenerstrasse 1
8107 Buchs ZH
Tel. 044 847 75 10
friedensrichteramt@buchs-zh.ch

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