Wahlanordnung - Ersatzwahlen für ein Mitglied des Gemeinderates Buchs ZH und ein Mitglied der Primarschulpflege Buchs ZH für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

28. März 2025

1. Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen; Ansetzung einer 40-tägigen Frist; Wahlanordnung für den Sonntag, 28. September 2025

Der Bezirksrat Dielsdorf hat Urs Eberhard, Mitglied des Gemeinderates Buchs ZH, und Thomas Schumacher, Mitglied der Primarschulpflege Buchs ZH, auf deren Gesuch hin und mit Beschluss vom 20. März 2025 bzw. 6. März 2025 unter Verdankung der geleisteten Dienste aus dem jeweiligen Amt entlassen. Dadurch werden Ersatzwahlen notwendig.

Die Wahlen werden gemäss Art. 8 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) nach dem Verfahren der stillen Wahl durchgeführt.

In Anwendung von §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind die jeweiligen Wahlvorschläge bis spätestens 7. Mai 2025 an die Gemeindeverwaltung Buchs ZH, Abteilung Präsidiales, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs ZH, einzureichen.

Wählbar als Mitglied des Gemeinderates Buchs ZH und der Primarschulpflege Buchs ZH ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Buchs ZH hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Buchs ZH unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur je einen Wahlvorschlag für die Ersatzwahl des Gemeinderates und der Primarschulpflege unterzeichnen. Die Wahlvorschläge können mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die als Mitglied des Gemeinderates und der Primarschulpflege vorgeschlagenen Personen werden vom Gemeinderat Buchs ZH in stiller Wahl gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl am Sonntag, 28. September 2025, durchgeführt. Die Wahlen werden gemäss Art. 8 der Gemeindeordnung mit leeren Wahlzetteln und Beiblättern durchgeführt. Sofern die Behörden bei den allfälligen ersten Wahlgängen nicht vollständig besetzt werden können, erfolgen die zweiten Wahlgänge am Sonntag, 30. November 2025.

Gemäss § 84a GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis 8. Oktober 2025, können beim Gemeinderat, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs ZH Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge für die zweiten Wahlgänge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Buchs ZH, Abteilung Präsidiales, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs ZH erhältlich oder können unter www.buchs-zh.ch heruntergeladen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, Postfach 273, 8157 Dielsdorf erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Rechtsgültigkeit hat die amtliche Publikation auf der Webseite der Gemeinde Buchs ZH (www.buchs-zh.ch).

 

Buchs ZH, 28. März 2025                                                                   Gemeinderat Buchs ZH

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