Asylwesen

Seit Januar 2024 koordiniert die Gemeinde Buchs das Asylwesen.

Asylsuchende (Ausweis N), Schutzbedürftige (Ausweis S) und vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F) die in der Schweiz leben und nicht oder nur teilweise für sich sorgen können, haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Asylfürsorge. Im Kanton Zürich regeln in den Grundzügen das Sozialhilfegesetz und die Asylfürsorgeverordnung die Sozialhilfe im Asylbereich.

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Soziales gerne zur Verfügung.