Zusatzleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes aus. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, kann errechnet werden, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Die Durchführungsstelle der Gemeinde Buchs für Zusatzleistungen ist die SVA Zürich (Zusatzleistungen). Bei Fragen zu Zusatzleistungen können Sie sich direkt an die Durchführungsstelle wenden Tel. 044 448 50 00 oder per E-Mail an info@svazurich.ch.

Antragsformulare, die für die Berechnung von Zusatzleistungen benötigt werden, können Sie auch bei uns am Schalter der Abteilung Soziales beziehen oder Sie laden Sie direkt von der Webseite der SVA Zürich herunter.