Taxi-Betriebsbewilligung
Für die Erbringung von Taxidienstleistungen im Kanton Zürich ist ein kantonaler Taxiausweis und eine kantonale Taxifahrzeugbewilligung erforderlich.
Das Kantonale Amt für Mobilität ist für die Erteilung der Bewilligungen zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Taxi-Dienstleistungen | Kanton Zürich (zh.ch).
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit + Gesundheit | 044 847 75 20 | sicherheit@buchs-zh.ch |