Gastgewerbe - Patenterteilung
Gemäss §2 des Gastgewerbegesetzes vom 1. Dezember 1996 bedarf ein Patent, wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht. Das heisst:
- alle, die eine Gastwirtschaft führen
- alle, die Handel mit alkoholischen Getränken und/oder gebrannten Wassern betreiben
- alle, die eine Festwirtschaft bei einem Vereinsanlass etc. führen.
Die Gebühr für die Patenterteilung beträgt CHF 300.00.
Unter www.strafregister.admin.ch können Sie den erforderlichen Strafregisterauszug bestellen.
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