Benützung öffentlicher Grund
Bei gesteigertem Gemeingebrauch oder Sondernutzung des öffentlichen Grundes durch eine provisorische Baute, ein Baugerüst, Parkplätze, Materialablagerungen etc. ist grundsätzlich eine Bewilligung notwendig.
Das Gesuch inkl. Situationsplan ist der Abteilung Sicherheit & Gesundheit (sicherheit@buchs-zh.ch) einzureichen.
Name | |||
---|---|---|---|
20230327_Gesuch_Benutzung_offentlicher_Boden.docx (DOCX, 32.54 kB) | Download | 0 | 20230327_Gesuch_Benutzung_offentlicher_Boden.docx |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheit + Gesundheit | 044 847 75 20 | sicherheit@buchs-zh.ch |