Sperrgutabfuhr
Nicht brennbares Sperrgut aus Metall, Stein etc. muss über eine Abfallsammelstelle entsorgt werden. Die Verwendung von Sperrgutmarken für Kehrichtsäcke ist nicht gestattet.
Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Waren an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden und zwar unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels.
1 kleine Marke Fr. 2.50 / 1 Marke gilt für 5 kg Sperrgut
1 grosse Marke Fr. 10.--/ 1 Marke gilt für 20 kg Sperrgut
Es ist nicht gestattet, Möbel und Gegenstände mit dem Hinweis "zum Mitnehmen" auf öffentlichem oder privatem Grund sowie am Strassenrand etc. zu deponieren.