Einbürgerung

Einbürgerung Ausländerinnen und Ausländer

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Überprüfen Sie unverbindlich mit dem Einbürgerungscheck, ob Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllen.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

 

Ordentliche Einbürgerung

Wichtigste Voraussetzungen

  • Gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung)
  • Mindestens 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz
  • Vor Gesuchseinreichung mindestens 2 Jahre Wohnsitz in Buchs ZH
  • Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren, keine Steuerschulden etc.)
  • Keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister
  • Sprachnachweis
  • Grundkenntnisse

 

Sprachnachweis / Grundkenntnisse

Für die ordentliche Einbürgerung sind Deutsch- sowie Grundkenntnisse über die Schweiz vorzuweisen.

Für den Deutschnachweis brauchen Sie eines der folgenden Dokumente:

  • Schulzeugnisse, falls Sie mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht haben.
  • Lehr- oder Abschlusszeugnis, Diplom usw., falls Sie einen Abschluss auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe in deutscher Sprache haben.
  • Aktuelle Schulbestätigung, wenn Sie im Moment die obligatorische Schule oder die Sekundarstufe II in deutscher Sprache besuchen.
  • Sprachzertifikat (z.B. KDE, telc, ösd, Goethe oder fide)
  • Wenn Ihre Muttersprache Deutsch ist, brauchen Sie keinen Nachweis.

Für den Nachweis der Grundkenntnisse brauchen Sie eines der folgenden Dokumente:

  • Schulzeugnisse, falls Sie mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben. Davon müssen 3 Jahre auf Sekundarstufe I gewesen sein.
  • Lehr- oder Abschlusszeugnis, Diplom usw., falls Sie einen Abschluss auf Sekundarstufe II in der Schweiz gemacht haben.
  • Aktuelle Schulbestätigung, wenn Sie im Moment die obligatorische Schule oder die Sekundarstufe II in der Schweiz besuchen.
  • Zertifikat Grundkenntnistest

 

Gesuch einreichen

Reichen Sie Ihr Gesuch beim Gemeindeamt des Kantons Zürich online ein.

 

Gebühren

Die Gebühren entnehmen Sie dem Gebührentarif der Gemeinde Buchs ZH bei den unten aufgeführten Publikationen.

 

 

Erleichterte Einbürgerung

Wichtigste Voraussetzungen

  • Seit mindestens 3 Jahren verheiratet mit einer Schweizerin oder einem Schweizer
  • Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon 1 Jahr ununterbrochen vor Gesuchseinreichung
  • Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren, keine Steuerschulden etc.)
  • Keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister
  • Verständigung in Wort und Schrift in einer schweizerischen Landessprache (mindestens Niveau B1 mündlich und Niveau A2 schriftlich)
  • Respektieren der Werte der Bundesverfassung

 

Informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des kantonales Gemeindeamtes Zürich über die Voraussetzung usw. Weitere Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM).

 

Grundkenntnisse

Die Grundkenntnisse über die Schweiz werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines persönlichen Gespräches geprüft. Sie können sich bereits heute mit Hilfe folgender Websites vorbereiten:

www.ch.ch

www.swissinfo.ch > Klick auf die Schweiz

www.bk.admin.ch/dokumentation > Der Bund kurz erklärt

 

Wo erhalte ich das Gesuchsformular?

Bei Aufenthalt in der Schweiz können Sie das Gesuchsformular unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen: ch@sem.admin.ch. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.

 

Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer

Sie sind Schweizer/in und möchten das Bürgerrecht von Buchs ZH erwerben? Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Voraussetzungen sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt bei den unten aufgeführten Dokumenten.

Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie auch auf der Website des kantonalen Gemeindeamtes Zürich.

Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Gesuch um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Buchs ZH (siehe Dokumente) ausfüllen. Bitte reichen Sie alle Unterlagen per Post ein an: Gemeinde Buchs ZH, Präsidiales, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs. Wir werden Ihr Gesuch prüfen und Sie anschliessend schriftlich über das weitere Vorgehen informieren.

 

Gebühren

Die Gebühren entnehmen Sie dem Gebührentarif der Gemeinde Buchs ZH (siehe Publikationen).

Name
Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV) (PDF, 141.83 kB) Download 0 Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV)
Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) (PDF, 95.19 kB) Download 1 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG)
Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer_Merkblatt (PDF, 100.27 kB) Download 2 Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer_Merkblatt
Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer_Gesuchsformular (PDF, 72.03 kB) Download 3 Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer_Gesuchsformular