Nachtparkieren
Seit Januar 2023 werden in der Gemeinde Buchs ZH keine Parkkarten mehr ausgestellt. Ihre Parkbewilligung wird neu direkt über Ihr Kontrollschild in unserem System hinterlegt. Es muss keinen Nachweis mehr im Fahrzeug deponiert werden. Ihre Parkbewilligung können Sie über den Online-Schalter, telefonisch oder persönlich bei der Abteilung Sicherheit + Gesundheit beantragen. Bitte halten Sie dafür Ihren Fahrzeugausweis bereit.
Meldepflicht
Das regelmässige Abstellen Ihres Fahrzeuges auf öffentlichem Grund oder allgemein zugänglichen Grund über Nacht (zwischen 22.00 und 7.00 Uhr) ist bewilligungspflichtig. Ein solcher gesteigerter Gemeingebrauch wird angenommen, wenn unser Sicherheitsdienst Ihr Fahrzeug innert 30 Tagen zweimal oder häufiger feststellt.
Änderungen des Kontrollschildes sind uns umgehend zu melden.
Benutzung öffentlicher Grund / Platzanspruch
Gemäss Art. 31 der Polizeiverordnung ist es verboten, Fahrzeuge länger als 72 Stunden auf einem Parkplatz stehen zu lassen. Bitte beachten Sie auch, dass die Parkbewilligung Sie nicht berechtigt einen bestimmten Parkplatz zu benutzen. Die Bewilligung gilt für alle weissen Zonen der gesamten Gemeinde Buchs ZH (wenn keine anderen Parkbeschränkungen gelten).
Dauer der Gebührenpflicht / Rechnungsstellung
Für die Parkbewilligung ist nur eine einmalige Bestellung notwendig. Sie bleibt bestehen, bis Sie Ihre Bewilligung abmelden. Erhalten wir keine Abmeldung von Ihnen, so folgt auf den Bewilligungsablauf die automatische Erneuerung. Für die Abmeldung bitten wir Sie eine Begründung bereitzuhalten (z.B. Mietvertrag für Mietparkplatz).
Je nach Bewilligungsart erhalten Sie anfangs/Mitte Jahr oder monatlich eine Rechnung.
Rückerstattungen fallen nur für volle Kalendermonate in Betracht und müssen frühzeitig gemeldet werden.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Abteilung Sicherheit + Gesundheit, Telefon 044 847 75 20.
Gebühren:
Jahresparkbewilligung (ab Ausstellung 12 Monate gültig)
Motorräder ab 50 ccm | Fr. 120.00 |
Personenwagen | Fr. 240.00 |
LKW und Gesellschaftswagen | Fr. 1'200.00 |
LKW mit Anhänger | Fr. 1'500.00 |
LKW-Anhänger | Fr. 720.00 |
Halbjahresparkbewilligung (ab Ausstellung 6 Monate gültig)
Motorräder ab 50 ccm | Fr. 60.00 |
Personenwagen | Fr. 120.00 |
LKW und Gesellschaftswagen | Fr. 600.00 |
LKW mit Anhänger | Fr. 750.00 |
LKW-Anhänger | Fr. 360.00 |
Monatsparkbewilligung (ab Ausstellung 30 Tage gültig)
Motorräder ab 50 ccm | Fr. 12.50 |
Personenwagen | Fr. 25.00 |
LKW und Gesellschaftswagen | Fr. 150.00 |
LKW mit Anhänger | Fr. 180.00 |
LKW-Anhänger | Fr. 65.00 |
Wochenparkbewilligung (ab Ausstellung 7 Tage gültig)
Motorräder ab 50 ccm | Fr. 5.00 |
Personenwagen | Fr. 10.00 |
LKW und Gesellschaftswagen | Fr. 50.00 |
LKW mit Anhänger | Fr. 70.00 |
LKW-Anhänger | Fr. 25.00 |
Tagesparkbewilligung (ab Ausstellung 24h gültig)
Personenwagen | Fr. 5.00 |
LKW und Gesellschaftswagen | Fr. 15.00 |
LKW mit Anhänger | Fr. 25.00 |
LKW-Anhänger | Fr. 10.00 |
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit + Gesundheit | 044 847 75 20 | sicherheit@buchs-zh.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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510.2 | Nachtparkierverordnung | 1. Januar 2008 |
510.21 | Gebührenverordnung zur Nachtparkierverordnung | 29. Januar 2007 |