AHV - Altersrente

Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, welche das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.

Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am 1. Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt.

Die Anmeldung sollte ca. 4 Monate vor Ihrem 64. bzw. 65. Geburtstag erfolgen. Das entsprechende Formular können Sie bei den Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen oder über die Website www.ahv-iv.ch beziehen.

Unter www.svazurich.ch/escal ist eine unverbindliche Rentenschätzung möglich.

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