Ausländer - Aufrechterhaltung Niederlassungsbewilligung
Die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erlischt durch Abmeldung ins Ausland oder wenn sich ausländische Staatsangehörige mehr als sechs Monate tatsächlich im Ausland aufhalten. Stellt man vor Ablauf dieser sechs Monate ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung C, kann diese während maximal vier Jahren aufrechterhalten werden.
Das Migrationsamt des Kantons Zürich entscheidet über das Gesuch.
Wird über das Gesuch positiv entschieden, muss der Entscheid der Aufrechterhaltung aufbewahrt werden. Bei einer späteren Anmeldung in der Schweiz ist der Entscheid vorzuweisen.
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Niederlassungsbewilliung_Aufrechterhaltung_Gesuch.docx (DOCX, 92.96 kB) | Download | 0 | Niederlassungsbewilliung_Aufrechterhaltung_Gesuch.docx |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 847 75 20 | einwohnerkontrolle@buchs-zh.ch |