Bestattungsamt

Das Bestattungsamt ist bei Todesfällen Ansprechpartner für die Hinterbliebenen und übt die Aufsicht über den Friedhof bei der Reformierten Kirche aus.

Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannte vor nicht alltägliche Probleme und Fragen. Das Bestattungsamt hilft in diesen schweren Stunden und steht mit Rat und Unterstützung zur Seite.

Ein Todesfall ist innert 2 Tagen dem Bestattungsamt (Tel.-Nr. 044 847 75 20) zu melden. Ausserhalb der Öffnungszeiten ist die Firma Hans Gerber AG, Bestattungsdienste, Lättenstrasse 9, 8315 Lindau, Tel.-Nr. 052 355 00 11, während 24 Stunden erreichbar.

Beim Gespräch beim Bestattungsamt Buchs werden alle Punkte, welche die Vorbereitung und die Durchführung der Bestattung betreffen, besprochen:

  • Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
  • Zeitpunkt der Überführung
  • Terminfestsetzung der Beisetzung und der Abdankungsfeier in der Kirche
  • Wahl der Grabart (Einzelgrab, Gemeinschaftsgrab, Nischengrab)
  • Publikation im Schaukasten bei der Gemeinde und im Furttaler

Für das Gespräch ist mitzubringen (im Original):

  • ärztliche Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben)
Name
20221027_Leitfaden_fur_Angehorige.pdf (PDF, 364.82 kB) Download 0 20221027_Leitfaden_fur_Angehorige.pdf
20221027_Meine_letzten_Wunsche_Hinweise_fur_Angehorige.pdf (PDF, 364.73 kB) Download 1 20221027_Meine_letzten_Wunsche_Hinweise_fur_Angehorige.pdf
20221027_Vereinbarung_Bestattungswunsch.pdf (PDF, 198.29 kB) Download 2 20221027_Vereinbarung_Bestattungswunsch.pdf
20221027_Ratgeber_Todesanzeigen_ZurcherUnterlander.pdf (PDF, 2.63 MB) Download 3 20221027_Ratgeber_Todesanzeigen_ZurcherUnterlander.pdf
Nummer Name Inkrafttreten
840.1 Bestattungs- und Friedhofsverordnung 12. Dezember 2002