Jeder Hund im Alter von über drei Monaten muss bei der Gemeinde Buchs, am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über unseren Online-Schalter angemeldet werden. Zur Hundebezeichnung müssen Sie Ihren Hund nicht mitbringen. Die Hundesteuer ist jeweils bis Ende März zu begleichen. Diesbezüglich ist es wichtig, dass Sie uns auch mitteilen, wenn Sie Ihren Hund nicht mehr besitzen.
(nur bei Anmeldung) Sie erhalten von uns einen Einzahlungsschein per Post
Bemerkung
Bitte füllen Sie die Formularfelder vollständig aus. Die mit einem Stern gekennzeichneten Felder sind obligatorisch.
Verfahren
Sobald Ihre Meldung registriert ist, erhalten Sie in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe.
Online-Formular
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