AHV - Altersrente

Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, welche das Referenzalter erreicht haben. Für Männer liegt das Referenzalter bei 65 Jahren und für Frauen erhöht sich das bisherige Referenzalter ab dem 1. Januar 2025 schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr (siehe Merkblatt 3.01). 

Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am 1. Tag des Monats, welcher der Vollendung des Referenzalters folgt.

Die Anmeldung sollte ca. 4 Monate vor Erreichen des Referenzalters erfolgen. Das entsprechende Formular können Sie bei den Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen oder über die Website www.ahv-iv.ch beziehen.

Unter www.svazurich.ch/escal ist eine unverbindliche Rentenschätzung möglich.

Name
20221018_Altersrente_-_Merkblatt_Anmeldung.pdf (PDF, 40.04 kB) Download 0 20221018_Altersrente_-_Merkblatt_Anmeldung.pdf
Altersrente 3.01 (PDF, 841.81 kB) Download 1 Altersrente 3.01