Abstimmungen / Wahlen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Die Stimmberechtigten erhalten das Stimmmaterial und die Abstimmungsunterlagen mindestens 3 Wochen vor dem Wahl- und Abstimmungstag. Falls Sie das Stimmmaterial nicht erhalten haben, können diese bei dem/der Stimmregisterführer/in (Einwohnerkontrolle / 044 847 75 24) bezogen werden. Der Stimmrechtsausweis wird entsprechend markiert.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich
- Stimmzettel ausfüllen und in Stimmzettelkuvert legen
- Stimmzettelkuvert mit unterschriebenem Stimmrechtsausweis in das Antwortcouvert legen und versenden, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint
- sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
Urnenstandort / Urnenöffnungszeiten
Gemeindehaus, (im Erdgeschoss), Badenerstrasse 1, 8107 Buchs
Samstag: 17.00 - 18.00 Uhr
Sonntag: 08.30 - 09.30 Uhr
Kontakt
Abteilung Präsidiales, kanzlei@buchs-zh.ch
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wahlen.zh.ch, diejenigen des Bundes unter www.admin.ch.
"VoteInfo" - Die App für Abstimmungen
«VoteInfo» ist die neue App von Bund und Kantonen. Sie liefert an Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Abstimmungen. Die App enthält auch die Erläuterungen und Videos zu nationalen und kantonalen Vorlagen. «VoteInfo» kann im App Store und auf Google Play kostenlos heruntergeladen werden.